Die beiden Obmänner Eduard Bertsch und Robert Rüdisser begrüßten die Anwesenden Vereinsmitglieder und Vertreter befreundeter Vereine.
Zu Beginn wurde den in diesem Arbeitsjahr verstorbenen Vereinsmitgliedern gedacht.
Auf die Verlesung des letztjährigen Protokolls durch Schriftführer Edgar Häfele wurde verzichtet.
Es folgte der ausführliche Kassabericht von Kassier Kurt Klien.
Noch vor dem Bericht der Kassaprüferinnen Belinda Benzer und Gitte Nachbauer präsentierte der Kassier seine neue Helferin Martina Schiessel, die irgendwann seine Nachfolgerin werden sollte.
Belinda Benzer führte aus, dass die Kassa, samt den dazugehörigen Belegen tadellos geführt sei und stellt den Antrag auf Entlastung des Kassiers und in weiterer Folge des gesamten Ausschusses.
Aufgrund der Tatsache, dass der OGV jetzt durch 2 gleichwertige Obmänner geführt wird, musste eine Statutenanpassung erfolgen.
Eduard Bertsch erläuterte die Änderungen, die von den anwesenden Mitgliedern so zur Kenntnis genommen und befürwortetet wurden.
Im Bericht der Obmänner folgte ein toller Rückblick auf das vergangene Arbeitsjahr, das mit Bildern, zusammengestellt vom Internetbeauftragten Gerhard Jäger untermalt wurde.
In der Vorschau wurden geplante Veranstaltungen präsentiert.
Unter Punkt Grußworte überbrachte Stadtrat Simon Aberer die Grüße der Stadt und lobte die Arbeiten vom Verein, Sigi Wohlgenannt überbrachte Grußworte vom Landes-OGV und vom OGV Dornbirn. Es freute ihn, dass mehrere Aktionen Vereinsübergreifend gemacht werden und die Jugend stark gefordert wird.
Werner Drexel überbrachte die Grüße vom Bienenzuchtverein und wies auf die gegenseitige Abhängigkeit der beiden Vereine hin.
Im Anschluss an die JHV wurde ein Preisjassen veranstaltet, an dem 40 interessierte Jasser und Jasserinnen teilnahmen.
Reinhard Mathis gewann hauchdünn vor Noah Seidl und Bernd Mathis.
Den schön gestalteten Sackpreis ergatterte sich Thomas Widowitz mit 8 Säcken aus 12 Spielen.
Abschließend sei den Vertretern der Bürgermusik ein großer Dank für die tolle Bewirtung und die Zurverfügungstellung des Vereinsheims gebührt.













